GibbsCAM logo
Flag
Search
GibbsCAM logo

Virtual Gibbs® SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG

FOLGENDE BESTIMMUNGEN SIND DIE VERTRAGSBEDINGUNGEN, UNTER WELCHEN CAMBRIO ACQUISITION, LLC. („CAMBRIO“) DIE WEITER UNTEN BESCHRIEBENE LIZENZIERTE SOFTWARE ZUR VERFÜGUNG STELLT („VERTRAGSBEDINGUNGEN“ ODER „VEREINBARUNG“). DURCH KLICKEN AUF „I ACCEPT (AKZEPTIEREN)“ GEBEN SIE AN, DASS SIE RECHTLICH DAZU IN DER LAGE SIND, DIESE BEDINGUNGEN ZU VERSTEHEN UND IN IHREM EIGENEN NAMEN ODER IM NAMEN DES UNTERNEHMENS ODER DER EINHEIT, BEI DEM/DER SIE BESCHÄFTIGT SIND ODER DESSEN/DEREN INTERESSEN SIE VERTRETEN, ANZUNEHMEN („SIE“). WENN SIE DIESEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, SO HABEN SIE DAS SOFTWAREPROGRAMM VON IHREM COMPUTER ZU ENTFERNEN UND ANSCHLIESSEND ZU VERNICHTEN, EINSCHLIESSLICH ALLER DAMIT VERBUNDENEN MATERIALIEN, UND SIE MÜSSEN INNERHALB VON DREISSIG (30) TAGEN DEM UNTERNEHMEN CAMBRIO (ODER GEGEBENENFALLS DEM HÄNDLER, HERSTELLER ODER EINEM ANDEREN VERKÄUFER, VON DEM SIE DIESE LIZENZ FÜR DIE LIZENZIERTE SOFTWARE ERHALTEN HABEN) SCHRIFTLICH BESCHEINIGEN, DASS EINE SOLCHE VERNICHTUNG STATTGEFUNDEN HAT, WOBEI EIN VERWEIS AUF DEN PRODUKT-CODE BEIZUFÜGEN IST, DER IHNEN BEI DER AKTIVIERUNG DER LIZENZ-SOFTWARE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WURDE.

1. DEFINITIONEN

1.1 Mit „lizenzierter Software“ ist die Software - nur in ausführbarer Form - gemeint, die gemäß dieser Vereinbarung geliefert wurde. Alle Verweise auf die lizenzierte Software enthalten die zugehörige Dokumentation, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - die entsprechenden Installationshandbücher.

2. LIZENZGEWÄHRUNG; NUTZUNGSUMFANG; VERPFLICHTUNGEN IN BEZUG AUF IHRE NUTZUNG

2.1 Sie erhalten eine persönliche, nicht übertragbare, nicht exklusive Lizenz für die Verwendung der lizenzierten Software, die im Umfang der autorisierten Anzahl an Nutzungslizenzen, die Sie bestellt und gekauft haben, verwendet werden kann. Sie können eine (1) Kopie der lizenzierten Software in maschinenlesbarer Form als Backup oder für Ihr Archiv anfertigen. Sie dürfen Kopien lediglich in jenem Umfang erstellen, der gem. Abschnitt 2.6 unten definiert ist, es sei denn, es wurde zwischen Ihnen und CAMBRIO ausdrücklich etwas anderes in schriftlicher Form vereinbart. Sie dürfen die Software bzw. Teile davon nicht zurückentwickeln oder dekompilieren bzw. versuchen, deren Quellcode oder die der lizenzierten Software zugrunde liegenden Betriebsgeheimnisse zu ermitteln. Sie sind sich darüber im Klaren, dass die lizenzierte Software aus geschützten Informationen, Betriebsgeheimnissen und vertraulichen Informationen des Unternehmens CAMBRIO bzw. dessen Lizenzgebern besteht, und Sie haben zuzustimmen, die lizenzierte Software vertraulich zu behandeln und sie vor einer möglichen Offenlegung dritten Parteien gegenüber zu schützen. Sie haben die vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit der lizenzierten Software auf die gleiche Weise zu schützen, die Sie auch Ihren eigenen vertraulichen und geschützten Informationen zukommen lassen, und auf keinen Fall dürfen die dabei angewendeten Maßnahmen geringer ausfallen als die unter angemessenen Umständen anzuwendenden Sorgfaltsmaßstäbe. Sie stimmen zudem zu, die lizenzierte Software oder die damit verbundenen Informationen in keinster Weise an andere Personen weiterzugeben, es sei denn, es handelt sich dabei um Ihre Mitarbeiter, für die dieses Wissen eine Notwendigkeit darstellt. Im Rahmen der oben angeführten Verpflichtungen ist es Ihnen außerdem untersagt, etwaige Ergebnisse von Benchmark-Bewertungsverfahren, die mit der lizenzierten Software durchgeführt werden, an Dritte weiterzugeben. Kein Eigentumsrecht an geistigem Eigentum wird hiermit übertragen. Sie müssen sämtliche Kopien mit Urheberrechts-Vermerken und anderen Markierungen, die darauf hinweisen, dass es sich hier um geschütztes geistiges Eigentum handelt, versehen.

2.2 Sie bestätigen zudem und erklären sich damit einverstanden, dass sich eine etwaige Nutzung von Hardware oder Software für Multiplexing oder Pooling, die die Anzahl der Benutzer, die die lizenzierte Software auf einem bestimmten Server nutzen oder direkt auf diese zugreifen, reduziert, nicht einschränkend auf die Anzahl der benötigten Nutzungslizenzen auswirkt. Für alle Arten von lizenzierter Software, die mit Nutzungslizenzen verknüpfte Komponenten enthalten, werden im Rahmen der Hardware oder Software für Multiplexing oder Pooling jeweils separate Nutzungslizenzen für jeden einzelnen Dienstnutzer benötigt, egal, ob der jeweilige Nutzer direkt oder indirekt auf die Programme zugreift. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Ebenen von Hardware oder Software zwischen dem Server, der die lizenzierte Software betreibt, und den Client-Anwendungen, die Daten, Dienste oder Funktionen verwenden, liegen.

2.3 Es ist Ihnen nicht gestattet, Unterlizenzen für die lizenzierte Software zu vergeben, oder die lizenzierte Software oder Teile davon zu verteilen, zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen oder anderweitig an andere Personen zu übertragen. Es ist Ihnen nicht gestattet, die lizenzierte Software über das Internet zu installieren oder auf diese zuzugreifen bzw. eine Installation oder einen Zugriff auf die lizenzierte Software über das Internet zum Zweck der Bereitstellung an dritte Parteien zu ermöglichen, inklusive ohne Einschränkung, was eine Nutzung in Verbindung mit Webhosting oder ähnlichen Dienstleistungen betrifft. Es ist Ihnen nicht gestattet, die lizenzierte Software zu modifizieren, zu übersetzen, zu adaptieren oder abgewandelte Versionen, Zusammenstellungen bzw. Kompilationen davon zu erstellen, soweit ein solches Verbot gesetzlich zulässig ist. Es dürfen keine Geräte, Vorrichtungen, Software oder andere Mittel verwendet werden, die dazu entworfen sind, um im Zusammenhang mit der lizenzierten Software bzw. der Nutzung dieser in Verbindung mit Berechtigungscodes, Seriennummern oder anderen Schutzvorrichtungen den von CAMBRIO oder seinen Lizenzgebern eingesetzten Kopierschutz zu umgehen oder zu entfernen. Ungeachtet des oben Angeführten dürfen Sie, sofern Sie ein autorisierter CAMBRIO-Händler oder ein CAMBRIO-Erstausrüster sind („Erstausrüster“), die lizenzierte Software in Ihre Ausrüstung zum Verkauf an einen Endbenutzer integrieren, und Sie können die lizenzierte Software an diesen Endbenutzer verkaufen, vorausgesetzt, dass der jeweilige Endbenutzer schriftlich zustimmt, an die Bedingungen in der vorliegenden Vereinbarung gebunden zu sein.

2.4 Sie sind dazu berechtigt, die lizenzierte Software innerhalb derselben Jurisdiktion (Gerichtsbarkeit) von einem Computer an einen anderen zu übertragen, sofern Sie CAMBRIO im Voraus über eine solche Übertragung schriftlich in Kenntnis setzen. Um Missverständnisse auszuschließen und ohne die Bestimmungen des vorliegenden Abschnittes 2 einzuschränken, sei gesagt, dass im Falle einer solchen Übertragung der lizenzierten Software keinesfalls die Anzahl der bestellten und gekauften genehmigten Lizenzen überschritten werden darf.

2.5 Die lizenzierte Software enthält Softwarecodes einer dritten Partei („Drittpartei-Software“), die unter einer Lizenz an CAMBRIO zum Zwecke der Integration in die lizenzierte Software vergeben wurde. Dieser Drittpartei-Lizenzgeber hat das Recht, seine eigenen Eigentumsrechte durchzusetzen; dies schließt das Recht ein, diese Vereinbarung im Falle einer Verletzung dieser geschützten Interessen zu kündigen.

Diese lizenzierte Software enthält Autodesk ® RealDWG von Autodesk, Inc., Copyright © 1998-2021 Autodesk, Inc. Alle Rechte vorbehalten. Sie werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass Autodesk, Inc., 111 McInnis Parkway, San Rafael, California 94903 („Autodesk“) ein begünstigter Dritter in dieser Vereinbarung ist, was Ihre Verwendung der Software betrifft. Diese Bestimmungen sind ausdrücklich zugunsten von Autodesk vorgesehen und zusätzlich seitens Autodesk durchzusetzen. Darüber hinaus sind Electronic Data Systems Corporation und Parametric Technology Corporation Drittbegünstigte dieser Vereinbarung und können die Bestimmungen dieser Vereinbarung direkt durchsetzen.

Aufgrund der verwendeten Drittpartei-Software, die in der lizenzierten Software enthalten ist, muss Folgendes angeführt werden:

2.6 Wenn Ihnen PDF-Dokumente („PDF“), Beispieldateien, Makro-Files, NC-Postprozessordateien oder Simulationsmodell-Dateien für die lizenzierte Software zur Verfügung gestellt werden, dürfen Sie diese kopieren und ändern, jedoch nur für den gemeinsamen Gebrauch mit Ihrer Kopie der genehmigten Software. Sie dürfen Solid-Modeling-Modelle, falls Ihnen diese zur Verfügung gestellt wurden, weder zur Gänze noch teilweise zurückentwickeln, um diese für die Erstellung von ähnlichen Maschinen oder Komponenten zu verwenden.

2.7 CAMBRIO und seine Lizenzgeber behalten alle Rechte, Titel und Anteile an der lizenzierten Software, inkl. unter anderem die Rechte an PDF-Dateien und allen Verbesserungen, Innovationen, Abwandlungen und Versionen der lizenzierten Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, alle Patente, Urheberrechte, Betriebsgeheimnisse und andere geistigen Eigentumsrechte. Sie übertragen hiermit unwiderruflich alle Rechte, Ansprüche und Anteile an solchen Verbesserungen, Innovationen, Abwandlungen bzw. Versionen der lizenzierten Software an CAMBRIO.

2.8 CAMBRIO muss eine schriftliche Genehmigung erteilen, um die lizenzierte Software unterlizenzieren oder damit verbundene Rechte oder Verpflichtungen abtreten oder übertragen zu können. CAMBRIO kann für die Unterlizenzierung, Abtretung oder Übertragung der lizenzierten Software nach eigenem Ermessen die Zahlung einer Übertragungsgebühr und/oder den Abschluss eines Wartungsvertrags verlangen. FALLS SIE DAS EIGENTUM AN EINER KOPIE DER LIZENZIERTEN SOFTWARE OHNE DIE SCHRIFTLICHE ZUSTIMMUNG VON CAMBRIO AN EINEN DRITTEN ÜBERTRAGEN, HAT CAMBRIO DAS RECHT, DEN LIZENZVERTRAG NACH EIGENEM ERMESSEN ZU KÜNDIGEN.

2.9 Sie stimmen zu, dass die Verwendung der lizenzierten Software einer Mindestanforderung an Ihre Hardware und Software-Konfiguration unterliegt, die in der zugehörigen Dokumentation erklärt wird, und dass die problemlose Nutzung der lizenzierten Software von der Hardware- und Software-Konfiguration, die Sie verwenden, abhängig ist.

2.10 Sie stimmen zu, dass die lizenzierte Software nur für geschäftliche Zwecke und nicht für den persönlichen oder den Gebrauch im Haushalt genutzt werden darf.

2.11 Wenn Sie die lizenzierte Software für den Gebrauch in Deutschland lizenzieren oder die Software nach Deutschland transferieren möchten, so ist Ihnen klar, dass diese dort als „Virtual Gibbs(R)“ (und nicht als „GibbsCAM(R)“) vertrieben wird. Es wird seitens CAMBRIO hiermit kein anderes Recht an einer anderen deutschen Handelsmarke beansprucht.

2.12 CAMBRIO hat das Recht, zu überprüfen, ob Sie die vorliegenden Bedingungen einhalten. Sie gewähren hiermit CAMBRIO Zugriff auf Ihre Geräte, Ausrüstung, Bücher, Aufzeichnungen und Dokumente und haben auch sonst in angemessener Form mit CAMBRIO zu kooperieren, sodass eine solche Überprüfung erleichtert wird.

2.13 Lizenzierte Software für die US-Regierung unterliegt zur Gänze den kommerziellen Lizenzrechten und Einschränkungen unter dieser Vereinbarung. Durch Installation, Kopieren oder Nutzen der lizenzierten Software stimmt die US-Regierung zu, dass die lizenzierte Software eine „kommerzielle Computer-Software“ ist bzw. „kommerzieller Computer-Software-Dokumentation“ gemäß den FAR-Vorschriften (Federal Acquisition Regulation), Teil 12, entspricht.

Lizenzen an die US-Regierung unterliegen den eingeschränkten Rechten gemäß den folgenden Klauseln und allen allfälligen Änderungen dazu: Für das Verteidigungsministerium (Department of Defense; DOD), DFARS 252.227-7013(c)(1)(ii)(Okt. 1988), Rechte an technischen Daten und Computer-Software, DFARS 252.227-7037 Validierung von einschränkenden Markierungen auf technischen Daten; Für die NASA, NFARSUP 18-52.227-86 Kommerzielle Computer-Software-Lizenzierung und NFARSUP 18-52.227-19 Kommerzielle Computer-Software - eingeschränkte Rechte; Für zivile Agenturen außer der NASA, FAR 52.227-14, Rechte an Daten - Allgemein und FAR 52.227-19 Kommerzielle Computer-Software - eingeschränkte Rechte. Diese Klauseln werden durch Verweis mit der gleichen Wirkung in diese Vereinbarung aufgenommen, als ob sie im Volltext enthalten wären. Ungeachtet aller hierin enthaltenen Bestimmungen kommt eine solche Klausel bzw. eine Auslegung oder Abänderung davon auf keinen Fall einem Recht an lizenzierter Software oder Daten gleich, das über die im vorliegenden Vertrag gewährten Rechte hinausgehen würde. Hersteller: Cambrio Acquisition, LLC 1445 Kemper Meadow Drive, Cincinnati OH 45240, enthält Software von Drittparteien, die von den Lizenzgebern dem Unternehmen CAMBRIO zur Verfügung gestellt wird (siehe Abschnitt 2.5).

3. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG UND GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

3.1 CAMBRIO gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen Lizenznehmer der lizenzierten Software, dass die lizenzierte Software im Wesentlichen gemäss der zugehörigen Dokumentation für sechzig (60) Tage ab Datum der Lieferung der lizenzierten Software an Sie funktioniert, vorausgesetzt, die lizenzierte Software ist ordnungsgemäss auf der Computerausrüstung installiert und wird auf einer Ausrüstung und in einer Umgebung betrieben, die die entsprechenden von CAMBRIO herausgegebenen Spezifikationen gefüllt oder übertrifft. Für den Fall, dass die lizenzierte Software nicht gemäss obiger Gewährleistung funktioniert, wird CAMBRIO auf eigene Kosten und durch angemessene Anstrengungen gemäss Branchenpraxis Fehler in der lizenzierten Software oder der zugehörigen Dokumentation korrigieren, vorausgesetzt, dass solche Fehler die Leistung der lizenzierten Software im erheblichen Masse beeinträchtigen und dass Sie solche Fehler gemäss dem Fehlermeldungsverfahren von CAMBRIO dokumentiert haben. CAMBRIO gewährleistet nicht, dass die lizenzierte Software (oder deren Funktionen) Ihre Anforderungen erfüllt.

3.2 SIE BESTÄTIGEN AUSDRÜCKLICH UND STIMMEN ZU, DASS DIE VERWENDUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE AUF IHR EIGENES RISIKO ERFOLGT. DIE LIZENZIERTE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG IRGENDWELCHER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. CAMBRIO UND SEINE LIZENZGEBER LEHNEN HIERMIT AUSDRÜCKLICH ALLE GEWÄHRLEISTUNGEN SOWIE DIE GARANTIE VON EXPLIZITEN ODER IMPLIZITEN EIGENSCHAFTEN AB, INKLUSIVE, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH, DIE GARANTIE AUF MARKTGÄNGIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. CAMBRIO GARANTIERT NICHT, DASS DIE NUTZUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNGEN BZW. FEHLERFREI MÖGLICH IST ODER DASS FEHLER KORRIGIERT WERDEN. MÜNDLICHE ODER SCHRIFTLICHE INFORMATIONEN ODER RATSCHLÄGE VON CAMBRIO BEGRÜNDEN WEDER EINE GEWÄHRLEISTUNG NOCH ERWEITERN SIE DIESE AUF IRGENDEINE ART UND WEISE. SIE ÜBERNEHMEN DIE GESAMTEN KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN SERVICE-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN. DA GEWISSE JURISDIKTIONEN KEINEN AUSSCHLUSS VON IMPLIZIERTEN/STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN GESTATTEN, GELTEN MANCHE DER OBEN ANGEFÜHRTEN EINSCHRÄNKUNGEN FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT. DEMENTSPRECHEND GILT DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS NICHT (A) IM FALLE VON STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE NACH GELTENDEM RECHT NICHT BESCHRÄNKT ODER AUSGESCHLOSSEN WERDEN DÜRFEN, WOBEI IN EINEM SOLCHEN FALL DIESE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN NUR IN DEM UMFANG GELTEN, IN DEM SIE GESETZLICH VORGESCHRIEBEN SIND, BZW. (B) BEI TODESFÄLLEN ODER KÖRPERVERLETZUNG, DIE AUFGRUND VON FAHRLÄSSIGKEIT SEITENS CAMBRIO ZUSTANDE GEKOMMEN SIND.

4. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

4.1 KEINESFALLS IST DAS UNTERNEHMEN CAMBRIO BZW. DESSEN TOCHTERUNTERNEHMEN, DIREKTOREN, LEITENDE ANGESTELLTE, MITARBEITER, AGENTEN, LIEFERANTEN, VERTRIEBSPARTNER, LIZENZGEBER, HERSTELLER ODER REPRÄSENTANTEN, EGAL, OB AUFGRUND VON VERTRAGSBRUCH, VERLETZUNG EINER GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT, AUFGRUND UNERLAUBTER HANDLUNGEN (INKL. FAHRLÄSSIGKEIT) ODER AUS ANDEREN GRÜNDEN, INKL. UNTER ANDEREM IM ZUSAMMENHANG MIT GEWINN- ODER EINKOMMENSVERLUST (EGAL, OB DIESER DIREKT ODER INDIREKT AUFGRUND EINES VERTRAGSBRUCHES SEITENS CAMBRIO ZUSTANDE KOMMT), EINEM GESAMTEN ODER TEILWEISEN NUTZUNGSVERLUST DER LIZENZIERTEN SOFTWARE ODER DER DAMIT VERBUNDENEN AUSRÜSTUNG, BESCHÄDIGUNG VON DAMIT VERBUNDENER AUSRÜSTUNG, KAPITALKOSTEN, KOSTEN FÜR ERSATZAUSRÜSTUNG, ANLAGEN, DIENSTLEISTUNGEN ODER SOFTWARE, NICHTNUTZUNG VON EIGENTUM ODER AUSRÜSTUNG BZW. BEI ANSPRÜCHEN SEITENS IHRER KUNDEN ODER SEITENS EINER DRITTPARTEI, AUCH WENN CAMBRIO VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE, FÜR SPEZIELLE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN BZW. EXEMPLARISCHEN ODER STRAFSCHADENERSATZ HAFTBAR.

4.2 AUSSER WIE IN ABSCHNITT 5 (SCHADLOSHALTUNG) VORGESEHEN UND BEI HAFTUNG FÜR TODESFÄLLE UND PERSONENVERLETZUNGEN AUFGRUND VON FAHRLÄSSIGKEIT SEITENS 3D, ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNGSVERPFLICHTUNG DES UNTERNEHMENS CAMBRIO IHNEN GEGENÜBER FÜR VERLUSTE ODER SCHÄDEN, DIE SICH AUS DER VORLIEGENDEN VEREINBARUNG, DER DURCHGEFÜHRTEN LEISTUNGEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ODER AUFGRUND VON VERSTÖSSEN GEGEN DIESE ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER LIZENZIERTEN SOFTWARE ODER TEILEN DAVON BZW. AUFGRUND EINER UNTER DIESER VEREINBARUNG DURCHGEFÜHRTEN DIENSTLEISTUNG ERGEBEN, NICHT DIE VON IHNEN BEZAHLTEN LIZENZGEBÜHREN FÜR DIE LIZENZIERTE SOFTWARE, EGAL, OB DIESE SCHÄDEN SICH AUFGRUND VON VERTRAGSBRUCH, VERLETZUNG EINER GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT, AUFGRUND UNERLAUBTER HANDLUNGEN (INKL. FAHRLÄSSIGKEIT) ODER AUS ANDEREN GRÜNDEN ERGEBEN, UND OB DADURCH EIN FINANZIELLER VERLUST ODER EIN EIGENTUMSVERLUST ZUSTANDE KOMMT. DA GEWISSE JURISDIKTIONEN KEINE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG BEI FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN GESTATTEN, GELTEN DIE OBEN ANGEFÜHRTEN EINSCHRÄNKUNGEN FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT.

4.3 Sollte CAMBRIO Ihnen Beratung oder eine andere Form der Unterstützung in Bezug auf die lizenzierte Software oder Teile davon bzw. im Zusammenhang mit Systemen oder Ausrüstungen zum Einbau dieser Software zukommen lassen, und eine solche Beratung wird nicht vom vorliegenden Vertrag abgedeckt oder geregelt, so unterliegt eine solche Beratung keiner Haftungsverpflichtung seitens CAMBRIO, weder vertraglich noch durch Garantie, bzw. im Zusammenhang mit unerlaubten Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig.

4.4 Sie erkennen an und stimmen zu, dass die lizenzierte Software nicht für die Konstruktion oder Produktion von nuklearen und chemischen Produkten bzw. in Anlagen zur Herstellung von Waffen oder in ähnlich gearteten Anlagen verwendet werden darf, in denen ein Versagen der lizenzierten Software zu Körperverletzung, Gefahr für Personen (einschließlich Tod) oder Schäden an materiellem Eigentum oder Immobilien oder zu anderen physischen oder ökologische Schäden führen könnte. Bei einer derartigen Nutzung lehnt CAMBRIO jegliche Haftung für Schadenersatz aufgrund der gefährlichen Natur des jeweiligen Geschäftszweigs ab, inkl. unter anderem bei nuklearen, chemischen oder ökologischen Schäden, Verletzungen oder Verunreinigungen, und Sie haben CAMBRIO, seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Agenten im Falle solcher Haftungsansprüche schad- und klaglos zu halten und zu verteidigen, egal, ob solche Ansprüche vertraglich oder durch Garantie, bzw. im Zusammenhang mit unerlaubten Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit) oder aufgrund anderer rechtlicher Theorien zustande kommen, und ungeachtet dessen, ob CAMBRIO von der Möglichkeit solcher Schäden Kenntnis hatte. Ungeachtet des oben angeführten Absatzes ist es Ihnen untersagt, die lizenzierte Software in der Konstruktion oder Herstellung von Massenvernichtungswaffen einzusetzen.

5. ENTSCHÄDIGUNG

5.1 CAMBRIO hat Sie auf eigene Kosten schad- und klaglos zu halten, wenn gegen Sie rechtmäßige Klagen oder Ansprüche eingebracht werden, die im Zusammenhang mit der lizenzierten Software eine Patentverletzung in den USA oder eine Urheberrechtsverletzung zum Gegenstand haben, bzw. wenn unberechtigterweise Handelsgeheimnisse an einen Dritten offengelegt wurden; dies erfolgt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass Sie CAMBRIO unverzüglich schriftlich über eine solche Klage benachrichtigen und CAMBRIO die notwendigen Informationen und die angemessene Unterstützung zukommen lassen und CAMBRIO die alleinige Autorität überlassen, eine solche Klage zu schlichten oder sich diesbezüglich zu verteidigen („Verletzungsklage“). CAMBRIO wird dann die im Rahmen einer solchen Verletzungsklage gegen Sie eingebrachten Beträge bezahlen. Falls im Zusammenhang mit der lizenzierten Software in einem solchen Gerichtsverfahren eine Rechtsverletzung festgestellt und die Nutzung der Software untersagt wird, oder wenn CAMBRIO der Meinung ist, dass es nicht wirtschaftlich vertretbar ist, sich gegen eine solche Klage zu verteidigen oder einen Vergleich einzugehen, dann ist CAMBRIO dazu berechtigt, auf eigene Kosten entweder eine Lizenz zur Weiterverwendung zu Ihren Gunsten zu erwerben, die Software durch ein anderes Produkt, das keine Rechte verletzt, zu ersetzen, oder die lizenzierte Software so abzuändern, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt, oder Sie können die lizenzierte Software bzw. die betroffene Kopie retournieren und eine Rückerstattung der Lizenzgebühr einfordern (minus der jeweiligen Teilwertabschreibung für den jeweiligen Nutzungszeitraum basierend auf einer Nutzungsdauer von fünf Jahren). Der obige Absatz bekundet die Gesamthaftung seitens CAMBRIO in Fällen von Verstößen gegen geistige Eigentumsrechte im Zusammenhang mit der lizenzierten Software oder Teilen davon.

5.2 Die Entschädigung gemäß dem obigen Abschnitt entfällt bei (a) einer Nutzung der lizenzierten Software in Verbindung mit anderer Ausrüstung, anderen Geräten, Firmware oder Software, die nicht von CAMBRIO als Teil dieser Transaktion geliefert werden; (b) Modifikationen der Software durch Sie; (c) nicht genehmigter Nutzung der Software; (d) nicht installierten Nachrüstungen oder Änderungen, Revisionen oder Updates, auf die Sie von CAMBRIO hingewiesen wurden; oder (e) einer Einhaltung Ihrer Spezifikationen, Konstruktionen oder Instruktionen seitens CAMBRIO. In Bezug auf alle Ansprüche, Klagen oder Verfahren im Zusammenhang mit dem Obenstehenden übernimmt CAMBRIO keinerlei Haftung, und Sie verpflichten sich dazu, CAMBRIO im Falle von diesbezüglichen Verletzungsklagen schad- und klaglos zu halten.

6. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

6.1 Sie dürfen die hiermit gewährte Lizenz durch Vernichtung der lizenzierten Software und aller Kopien jederzeit kündigen. Sie haben daraufhin CAMBRIO (oder den CAMBRIO-Händler oder den Erstausrüster, von dem Sie die Software bezogen haben) schriftlich darüber zu informieren, dass die Nutzung der lizenzierten Software eingestellt und diese vernichtet wurde, wobei die jeweilige Kopie der für Sie lizenzierten Software mittels Produktcode, der Ihnen bei Aktivierung zum Datum des Erhalts der lizenzierten Software zur Verfügung gestellt wurde, zu identifizieren ist.

6.2 CAMBRIO darf diese Vereinbarung bzw. jede Lizenz darunter unter Einhaltung einer dreißigtägigen (30) Kündigungsfrist beenden, sofern Sie Ihren Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung nicht nachkommen oder versuchen, diese Vereinbarung ohne schriftliche Genehmigung von CAMBRIO abzutreten. Innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach Beendigung dieser Vereinbarung werden Sie CAMBRIO in schriftlicher Form bestätigen, dass die Nutzung der lizenzierten Software eingestellt und diese je nach Anweisung seitens CAMBRIO entweder zurückgegeben oder vernichtet wurde.

6.3 Abschnitte 4, 6, 7 und 8 bestehen auch nach Beendigung dieser Vereinbarung weiter. Sofern nicht in Abschnitt 5 ausdrücklich angegeben, befreit eine Kündigung dieser Vereinbarung oder die Beendigung der Lizenz hierunter Sie nicht von der Pflicht, alle im Rahmen dieser Vereinbarung angefallenen und ausstehenden Gebühren zu bezahlen, und Sie sind in diesem Zusammenhang zu keiner Kostenrückerstattung berechtigt.

7. EXPORT

Sie dürfen die lizenzierte Software außerhalb des Landes, für welches Sie die Lizenz erworben haben, keinesfalls nutzen oder die Software ins Ausland exportieren. Ungeachtet des vorangehenden Absatzes bestätigen Sie, dass die lizenzierte Software Software und technische Daten enthält, die in den USA und im Vereinigten Königreich geltenden Gesetzen, Auflagen oder anderen Beschränkungen unterliegen, was den Export von Software, technischen Daten oder Produkten dieser Art betrifft, und Sie stimmen ohne Einschränkung der anderen Bestimmungen dieses Abschnitts 7 zu, dass Sie weder direkt noch indirekt die lizenzierte Software importieren, exportieren oder wiederausführen bzw. umschlagen/umladen, wenn dies (a) in ein Land oder an einen Bestimmungsort erfolgt, für das/den gemäß den Bestimmungen der USA oder des Vereinigten Königreichs eine Exportlizenz oder andere Bewilligungen für den Export vorgeschrieben sind, ohne zuerst eine solche Lizenz und die schriftliche Zustimmung von CAMBRIO und seinen Lizenzgebern und jede mögliche andere erforderliche Zustimmung eingeholt zu haben, oder (b) den Gesetzen der USA oder dem Vereinigten Königreich widersprechen würde. Falls die Gesetze der USA und jene des Vereinigten Königreichs sich widersprechen, findet das jeweils strengere Gesetz Anwendung. Falls Sie beabsichtigen, die lizenzierte Software oder technische Informationen in diesem Zusammenhang bzw. Teile davon direkt oder indirekt zu exportieren (oder wiederauszuführen), liegt es in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass die US-Gesetze und andere anwendbare Gesetze aller beteiligten Länder zu Import und Export eingehalten werden und, gegebenenfalls, dass die dafür notwendigen Lizenzen in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre eigenen Kosten eingeholt wurden.

8. ALLGEMEIN

8.1 Diese Vereinbarung wird durch die Gesetze des Staates Delaware, USA, geregelt. Rechtsprechung und Gerichtsstand liegen ausschließlich bei Gerichten mit Sitz im Bundesstaat Delaware, USA, es sei denn, das Unternehmen CAMBRIO bestimmt eine andere Zuständigkeit, sofern dies zum Schutz seines geistigen Eigentums notwendig ist und/oder dazu, um seinen Entschädigungsverpflichtungen Ihnen gegenüber nachkommen zu können.

8.2 Das UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) findet keine Anwendung auf diese Bestimmungen.

8.3 Falls Sie die Software für folgende Gebiete lizenzieren oder die lizenzierte Software in eines dieser Länder oder Provinzen verbringen, fallen die folgenden zusätzlichen Bedingungen an:

A. Australien: Abschnitt 4 wird wie folgt ergänzt: „Die in diesem Abschnitt angegebenen Garantien gelten zusätzlich zu allen Rechten, die Ihnen unter dem Trade Practices Act 1974 oder einer anderen Gesetzgebung zustehen, und dürfen nur im Rahmen der gültigen Gesetzgebung eingeschränkt werden.“

B. Deutschland: Abschnitt 4 wird wie folgt ergänzt: „Die minimale Garantieperiode für Programme beträgt sechs (6) Monate.“

C. Irland: Abschnitt 4 wird wie folgt ergänzt: „Wenn nicht anderweitig in den vorliegenden Bedingungen angegeben, so werden alle gesetzlichen Auflagen, inkl. stillschweigender Garantien, jedoch unbeschadet der Allgemeingültigkeit des oben Angeführten, gemäß dem Sale of Goods Act 1893 oder dem Sale of Goods and Supply Services Act 1980 hiermit ausgeschlossen.“

D. Frankreich oder Quebec, Kanada: Folgendes wird ergänzt: "Une version française de cette Licence vous sera fournie afin d'être examiné, selon votre demande. Vous reconnaissez avoir eu l'opportunite d'obtenir une telle version française et d'avoir décidé, en lieu et place, que cet accord pourrait être en anglais."

8.4 Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und CAMBRIO in Bezug auf die Kopie der lizenzierten Software dar, für welche diese Lizenz gilt, und ersetzt alle vorherigen Diskussionen oder Vereinbarungen zu einer solchen Kopie der lizenzierten Software. Änderungen dieser Vereinbarung müssen in schriftlicher Form erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet sein.

8.5 Wenn aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieses Vertrags von einem zuständigen Gericht als rechtlich ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht beeinträchtigt, und die betroffene Bestimmung muss im minimalen Ausmaß so abgeändert werden, dass sie nach einer solchen Änderung als gesetzeskonform gilt und demzufolge in ihrer geänderten Form vollstreckbar und durchsetzbar ist.

8.6 Alle Mitteilungen hierzu haben schriftlich zu erfolgen und sind persönlich zu übergeben oder mittels Zustellservice über Nacht oder per Einschreiben und in allen Fällen mit Zustellnachweis.

SIE BESTÄTIGEN, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN HABEN UND DEREN INHALT VERSTEHEN. SIE ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AN DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GEBUNDEN ZU SEIN. BITTE BEWAHREN SIE EINE KOPIE FÜR IHRE UNTERLAGEN AUF.

Überarbeitet im Februar 2021